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Redaktion und Inhalt:

HAUFEKONZEPT

Geschäftsführer:

Michael Haufe
Luxemburger Str. 263
50939 Köln
Deutschland
Tel. 0221-29 41 790
Fax. 0221-29 41 789
E-Mail:  haufe(et)haufekonzept.de

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen HAUFEKONZEPT und ihrer Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die HAUFEKONZEPT nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn HAUFEKONZEPT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Gegenstand des Vertrages mit den Kunden sind raumplanerische Leistungen wie beispielsweise Entwurf und die Planung von Gestaltungs- und Einrichtungskonzepten, Bauleitung und Bauorganisation, Erstellung und Lieferung von Mobilien sowie entsprechende Ausführungs- und Designleistungen. Die vertragsspezifischen, von HAUFEKONZEPT zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Angeboten , deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen. Die Angebote von HAUFEKONZEPT verstehen sich freibleibend. Besondere Ausführungswünsche sind vom Kunden bei Auftragsvergabe in schriftlicher Form anzugeben.
  2. Ein Vertrag kommt durch eine Anzahlung von 50% des Auftragsvolumens des Kunden zustande. Die Auftragserteilung erfolgt auf Grundlage des zeitlich letzten Angebotes von HAUFEKONZEPT in schriftlicher Form per E-Mail oder Briefpost. Eine Auftragserteilung per E-Mail ist auch ohne Unterschrift des Kunden für diesen bindend.
  3. Vom Kunden nach Angebot/ Vertragsschluss gewünschte Änderungen und/oder gewünschte Mehrleistungen stellen neue Aufträge dar, welche gesondert zu vergüten sind.
  4. Planungs-, Beratungs- und Organisationsleistungen werden nur aufgrund einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung und nur gegen gesonderte Vergütung erbracht. Eine Verrechnung dieser Leistungen mit anderen Leistungen von HAUFEKONZEPT (beispielsweise Umsetzungs-/Durchführungsleistungen) ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  5. Inhalte und/oder Abbildungen aus von HAUFEKONZEPT angefertigtem oder vorgelegten Entwürfen oder sonstigen Anschauungsmaterial sind grundsätzlich unverbindliche Eigenschaftsangaben. Abweichungen der von HAUFEKONZEPT erbrachten Leistungen hinsichtlich Form, Farbgebung, Material oder Gewicht von Inhalten und/oder Abbildungen stellen lediglich dann Mängel dar, soweit hierdurch vom Inhalt des erteilten Auftrages wesentlich abgewichen wird.
  6. Messbare Werte in den Leistungsbeschreibungen sind als Eigenschaftsangaben mit einer Toleranz von +/- 10% zu verstehen. Abweichungen innerhalb dieses Rahmens stellen nur Mängel dar, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder eine exakte Einhaltung des Wertes für den Inhalt des Auftrages wesentlich ist.
  7. Liefer- und Leistungstermine oder –fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

Liefer- und Leistungstermine oder -fristen beginnen frühestens mit der Auftragsbestätigung.

  1. Stellt das Unternehmen den Entwurf für den Auftraggeber her, stehen HAUFEKONZEPT etwaige Urheberrechte sowie das Eigentum am Entwurf zu. Es werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt. Die Nutzungsrechte werden erst mit der vollständigen Bezahlung des Auftrages übertragen.
  2. HAUFEKONZEPT schuldet lediglich den Entwurf und nicht die Herstellung der Endfassung selber. Sofern nicht anders vereinbart. Hierzu bedient sich HAUFEKONZEPT Tischlereien oder sonstigen Institutionen. Diese Institutionen sind keine Erfüllungsgehilfen von HAUFEKONZEPT. Der Kunde ist verpflichtet sich innerhalb von 3 Tagen zwischen den vorgeschlagenen Entwürfen zu entscheiden oder Veränderungen vorzuschlagen. Veränderungen eines Finalen Entwurfes werden dem Auftraggeber gemäß der jeweils gültigen Preise gesondert in Rechnung gestellt. Geschieht dies nicht wählt das Unternehmen den für ihn passenden Entwurf aus. Bei künftigen Aufträgen ist es dem Unternehmen möglich, nach Absprache mit dem Kunden, Kurierdienste zur pünktlichen Abwicklung des Auftrages einzusetzen. Die entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
  3. Kann der von HAUFEKONZEPT übernommene Auftrag bei der vorgesehenen Institution aus Gründen, die nicht bei HAUFEKONZEPT liegen, nicht hergestellt werden, ist HAUFEKONZEPT berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall eines solchen Rücktritts keine Ansprüche zu. Die Entwürfe sind auch bei Nichtgefallen kostenpflichtig.
  4. Dateien bzw. Layouts, die von HAUFEKONZEPT entwickelt wurden, müssen nicht ohne finanzielle Vergütung herausgegeben werden. Selbst eine finanzielle Vergütung überträgt nicht die Eigentums- und Urheberrechte. Veränderungen an herausgegebenen Dateien und Layouts sind ohne unsere Zustimmung rechtswidrig und werden strafrechtlich verfolgt. Änderungen bleiben ausschließlich uns vorbehalten. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
  5. Das Unternehmen ist berechtigt Entwürfe und sonstige Entwicklungen bzw. Aufträge zur Eigenwerbung als Referenz zu verwenden.
  6. Das Recht auf Namensnennung des Designers auf dem Endprodukt wird hingewiesen und bleibt vorbehalten.
  7. Die Bezahlung des Auftrages erfolgt in 3 Schritten:

Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug. 50% des Auftragsvolumens gilt als Auftragserteilung, nach Ablauf der Hälfte des vereinbarten Lieferungstermins der Entwürfe sind weitere 25% des Auftragsvolumens fällig. Kosten für anfallende Rohabzüge und Fahrtkosten werden gesondert abgerechnet. Fahrtkosten, die in Verbindung mit dem Auftrag entstehen, werden pro gefahrenen Kilometer mit 0,75 Euro zzgl. MwSt. berechnet.

Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

  1. Im Falle der Unwirksamkeit eine der obig oder im Vertrag genannten Bestimmungen, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Für Streitigkeiten wird der Sitz des Unternehmens als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt allgemein das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

 

Stand 12/2016

 

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